Nachhaltige Siedlungsentwicklung mit Baulückenkataster in Radevormwald

Die Stadt Radevormwald hat ein Baulückenkataster erarbeitet, um auf freie Bauflächen im Stadtgebiet hinzuweisen. Bald soll das Kataster veröffentlicht werden.

Die im Baugesetzbuch verankerte nachhaltige Siedlungsentwicklung forciert eine Reduzierung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für die Siedlungsentwicklung, um Grund und Boden zu schützen. Eine nachhaltige Nutzung von Boden und Flächen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass zur Deckung des Flächenbedarfs vermehrt auf freie Flächen, also auf Baulücken innerhalb des Siedlungsbereichs zurückgegriffen wird. Dabei handelt es sich um Flächen, die bereits aufgrund eines Bebauungsplans zur Bebauung vorgesehen sind oder innerhalb eines Bebauungszusammenhangs liegen.

Aus diesem Grund hat die Stadt Radevormwald eine Erfassung der Baulücken im gesamten Stadtgebiet durchgeführt, um das Potenzial an innerörtlich bebaubaren Flächen einzuschätzen. Das Baulückenkataster haben die Mitarbeitenden des Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamtes auf der Grundlage der Auswertung digitaler Luftbilder erarbeitet. Das Kataster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

„Ziel des Katasters ist es, auf Baulandpotenziale aufmerksam zu machen und damit eine möglichst flächenschonende Nutzung von Baumöglichkeiten zu erreichen. Es handelt sich dabei um ein informelles Instrument zum Schutz des Bodens und zur Begrenzung des Flächenverbrauchs“, sagt Burkhard Klein, Leiter des Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamtes.

Das Baulückenkataster führt Grundstücke auf, die innerhalb eines Bebauungsplans oder des im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen und bebaut werden können oder auf denen, bei bereits bebauten Grundstücken, eine weitere Bebauung bauplanungsrechtlich möglich ist. „Das Baulückenkataster besteht aus kurzen Steckbriefen, die Informationen über Flurnummer, Flurstückszähler, Straßenname, Grundstücksgröße sowie bestehendes Planrecht enthalten. Kartenausschnitte ergänzen diese Angaben. Es werden keine personenbezogenen Angaben zum Eigentümer veröffentlicht“, sagt Annika Schmidt aus dem Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt.

Burkhard Klein und Annika Schmidt sind zuständig für das Baulückenkataster

Die Grundstückseigentümer, deren Flächen in dem Kataster aufgeführt werden sollen, erhalten in der Woche ab dem 24. April 2023 ein Informationsschreiben der Stadtverwaltung. Jeder Grundstückseigentümer kann der Veröffentlichung seines eigenen Grundstücks innerhalb des Katasters widersprechen. In diesem Fall wird das Grundstück nicht in das öffentliche Baulückenkataster aufgenommen, das in Zukunft auf der Internetseite der Stadt Radevormwald einsehbar sein soll. Auch nach Ablauf der Monatsfrist können die Eigentümer jederzeit Widerspruch gegen die Veröffentlichung im Baulückenkataster einlegen. In diesem Fall werden die betreffenden Grundstücke aus dem veröffentlichten Kataster entfernt.

„Auf der Grundlage des Baulückenkatasters können Flächenpotentiale erkannt und genutzt werden. Das Kataster ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige Stadt- und Siedlungsentwicklung in Radevormwald“, sagt Bürgermeister Johannes Mans.

Wichtig ist der Hinweis, dass mit dem Kataster über Baulücken informiert wird und daraus keine verbindlichen Bebauungsmöglichkeiten und damit planungs- oder bauordnungsrechtliche Ansprüche abgeleitet werden können. Die Aufnahme eines Grundstücks in das Baulückenkataster ersetzt nicht die Baugenehmigung. Die konkreten baurechtlichen Möglichkeiten bedürfen immer einer Prüfung im Einzelfall.

Nach der Kontaktaufnahme zu den Grundstückseigentümern soll das Kataster im Sommer veröffentlicht werden.

Ansprechpartner bei der Stadt:

Burkhard Klein, Amtsleiter Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt, Tel. 02195 606205, burkhard.klein@radevormwald.de Annika Schmidt, zuständige Sachbearbeiterin im Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt, Tel. 02195 606188, annika.schmidt@radevormwald.de

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