Gleichstellung

Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten

Das Grundgesetz Artikel 3 Abs. 2 legt die Gleichstellung von Frauen und Männern in ihrer jeweiligen Individualität als unverzichtbare Voraussetzung für das Zusammenleben in Gesellschaft und Wirtschaft fest.

Dementsprechend hat die Politik eine Vielzahl von wichtigen Aufgaben fĂĽr eine Gleichstellungsbeauftragte festgelegt.

Sie soll fĂĽr Frauen und Männer in unserer Gesellschaft gleiche Verwirklichungschancen schaffen.  Gleiche Verwirklichungschancen sind die Voraussetzung dafĂĽr, dass die grundgesetzlich festgeschriebene Gleichstellung von Frauen und Männern auch tatsächlich in der Lebenswirklichkeit der Menschen ankommt.

Eine Gleichstellungsbeauftragte:

  • trägt dazu bei, einen sogenannten Gleichstellungsplan fĂĽr eine Dienststelle zu erstellen
  • ĂĽberprĂĽft, ob das Gesetz, sowie die Zielsetzungen des Gleichstellungsplanes umgesetzt werden
  • unterstĂĽtzt MaĂźnahmen zur Personalentwicklung und –gewinnung, die das Ziel haben, eine ausgewogene Repräsentanz von Frauen und Männern auf allen Hierarchieebenen und Arbeitsfeldern zu erreichen
  • informiert und berät zu allen Fragen der Gleichstellung
  • wirkt bei personellen, sozialen und organisatorischen MaĂźnahmen mit, die Auswirkungen auf Frauen und Männer haben
  • regt Schritte an und fĂĽhrt Aktionen durch, die die Vereinbarkeit von Familie/Pflege und Beruf steigert
  • ist Ansprechpartnerin bei Fragen zu sexueller Belästigung und Diskriminierung
  • ist Servicestelle und vermittelt Kontakte zu Beratungsstellen und Ă„mtern
  • pflegt den fachbezogenen Austausch mit Gleichstellungsstellen auf Kreis-, Landes- und Bundesebene
  • kooperiert mit Institutionen, Verbänden, Vereinen, der Beratungsinfrastruktur und gesellschaftlich relevanten Institutionen

Eine Gleichstellungsbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Kommen Sie gern auf mich zu, wenn Sie aus Ihrer Sicht Diskriminierung aufgrund Ihres Geschlechtes oder Ihrer Familiensituation erfahren. Vereinbaren Sie ein vertrauliches und persönliches Gespräch. Ich berate und unterstütze Sie in Ihrem weiteren Vorgehen, wir suchen gemeinsam nach Lösungen und ich kann, mit Ihrem Einverständnis, auch als unabhängige Stelle tätig werden.

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Ramona Theis
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Radevormwald
HohenfuhrstraĂźe 13
42477 Radevormwald

Tel.: 02195/606-130
E-Mail: ramona.theis@radevormwald.de


Gewalt gegen Frauen

Gewalt hat viele Gesichter, und sie begegnet uns ĂĽberall:
Zuhause, in der Arbeit, im öffentlichen Raum, im Netz. Gewalt beginnt nicht erst mit Schlägen, auch Bedrohungen, Beschimpfungen und Kontrolle sind Formen von Gewalt.

Adressen und Informationen
Das deutschlandweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet unter der kostenfreien Telefonnummer 116 016 Beratung und Informationen für betroffene Frauen aller Nationalitäten an.

Das Hilfetelefon bietet rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr nicht nur betroffenen Frauen vertrauliche und kostenfreie Beratung an, sondern auch Unterstützerinnen und Unterstützer sowie Personen, die durch ihren Beruf oder durch ehrenamtliche Tätigkeit mit von Gewalt betroffenen Frauen in Kontakt sind.

Unter der Website
www.hilfetelefon.de
gibt es auch die Möglichkeit, eine geschützte Online-Chat-Beratung oder E-Mail-Beratung in Anspruch zu nehmen.

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