Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan – 4. Runde

Aufstellung

Aktuell läuft die 4. Runde der Lärmaktionsplanung, die bis zum 18.07.2024 abgeschlossen sein muss.

Die 1. Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 28.09.2023 bis einschließlich 30.10.2023 über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Beteiligung.NRW.

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen wird der bestehende Lärmaktionsplan, 3. Runde, aktualisiert und im Frühjahr 2024 mit dem Entwurf in einer 2. Stufe nochmals die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Hintergrund

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Als Grundlage für die Lärmaktionsplanung wurden im Straßenverkehr Lärmkarten für sämtliche Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern sowie für sämtliche Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kfz/Jahr erstellt. Die Lärmkarten außerhalb der Ballungsräume für die Lärmaktionsplanung, 4. Runde, wurden wieder vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW berechnet und Mitte 2023 veröffentlicht. Aus der aktuellen Lärmkartierung geht hervor, dass weiterhin die einzige im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu berücksichtigende Lärmquelle in Radevormwald die B 229 ist. Aufgrund der Einführung eines neuen, in der EU einheitlichen Berechnungsverfahrens der Lärmkarten, sind diese jedoch nicht mehr mit den Karten aus den vorherigen Lärmaktionsplanungen vergleichbar.

Weitere Informationen zum Thema Umgebungslärm sowie die aktuellen Lärmkarten stehen auch auf der Internetseite http://www.umgebungslaerm.nrw.de/ des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.

Lärmaktionsplan – 3. Runde

Der Rat der Stadt Radevormwald hat in seiner Sitzung am 23.06.2020 den Entwurf des Lärmaktionsplanes, 3. Runde beschlossen. Der Lärmaktionsplan, 3. Runde ist hier abrufbar:

Lärmaktionsplan – 3. Runde

Lärmaktionsplan – Stufe II: B 229, restliche Abschnitte

In einer zweiten Stufe waren Lärmaktionspläne für Hauptverkehrsstraßen mit einer jährlichen Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen aufzustellen. Der Rat der Stadt Radevormwald hat in seiner Sitzung am 18.03.2014 den Lärmaktionsplan – Stufe II beschlossen. Dieser enthält auch die Ergebnisse der Stufe I der Lärmaktionsplanung. Der Lärmaktionsplan Stufe II ist hier abrufbar:

Lärmaktionsplan – Stufe II

Lärmaktionsplan – Stufe I: B 229, Teilabschnitt Kölner Straße bis Bahnhofstraße

In einer ersten Stufe waren Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit einer jährlichen Verkehrsbelastung von mehr als 6 Mio. Kraftfahrzeugen aufzustellen. Der Rat der Stadt Radevormwald hat in seiner Sitzung am 22.03.2011 den Lärmaktionsplan – Stufe I beschlossen. Der Lärmaktionsplan Stufe I ist hier abrufbar:

Lärmaktionsplan – Stufe I

Ansprechpartnerin:

Verena Vieg
Stadtplanung und Umwelt
Telefon: 02195/606-164
E-Mail: verena.vieg@radevormwald.de

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