Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplan – Stufe I: B 229, Teilabschnitt Kölner Straße bis Bahnhofstraße
Das „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ vom 24.06.2005 verpflichtet die Kommunen zur Erstellung strategischer Lärmkarten sowie darauf aufbauender Lärmaktionspläne einschließlich der Information der Öffentlichkeit. Die Richtlinie ist im Jahr 2005 in das Bundesimmissionsschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt worden.
Lärmaktionspläne sind (zunächst in einer ersten Stufe) in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr aufzustellen. Die Pflicht zur Erstellung von Lärmaktionsplänen ist an sog. Auslösewerte geknüpft, die als sehr hohe Belastung definiert werden. Sie liegen bei ≥ 70 dB(A) über 24 Stunden bzw. ≥ 60 dB(A) für die Nachtzeit (22 Uhr – 6 Uhr). Eine sehr hohe Belastung liegt nach der Kartierung der Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in Radevormwald nur auf dem innerörtlichen Streckenabschnitt der B 229 zwischen den Einmündungen Kölner Straße und Bahnhofstraße in die B 229 vor.
Die Stadt Radevormwald hat auf Grundlage der Lärmkarten einen Lärmaktionsplan erarbeitet, der ein Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms festlegt. Der Lärmaktionsplan entfaltet keine direkte Rechtswirkung für die Bürgerinnen und Bürger bzw. die Eigentümerinnen und Eigentümer im Geltungsbereich.
Der Rat der Stadt Radevormwald hat in seiner Sitzung am 22.03.2011 den Lärmaktionsplan als Handlungskonzept bzw. planerische Grundlage zur Reduzierung und Vermeidung von Umgebungslärm beschlossen.
Der Lärmaktionsplan der Stadt Radevormwald ist hier abrufbar
Lärmaktionsplan – Stufe II: B 229, restliche Abschnitte
In einer zweiten Stufe sind Lärmaktionspläne auch für Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen aufzustellen, soweit die o.g. Auslösewerte überschritten werden. Dies betrifft auch die restlichen Streckenabschnitte der B 229 im Stadtgebiet.
Der Rat der Stadt Radevormwald hat in seiner Sitzung am 18.03.2014 den Lärmaktionsplan – Stufe II beschlossen. Dieser enthält auch die Ergebnisse der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung.
Der Lärmaktionsplan – Stufe II der Stadt Radevormwald ist hier abrufbar
Lärmaktionsplan – 3. Runde
Nach § 47d Abs. 5 BImSchG werden Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Aus der aufgrund dessen aktualisierten Lärmkartierung aus dem Jahr 2017 geht hervor, dass weiterhin die einzige im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu berücksichtigende Lärmquelle in Radevormwald die B 229 ist. Dabei sind aufgrund einer verringerten Verkehrsstärke insgesamt geringfügig weniger Personen im Stadtgebiet von Lärmproblemen (24h-Schallpegeln über 70 dB(A), Nachtschallpegel über 60 dB(A)) im Vergleich zur Stufe ll betroffen. Daher konnte die Maßnahmenkonzeption zur Lärmminderung aus dem letzten Lärmaktionsplan größtenteils in einer aktualisierten Fassung übernommen werden.
Der Rat der Stadt Radevormwald hat in seiner Sitzung am 23.06.2020 den Entwurf des Lärmaktionsplanes, 3. Runde beschlossen. Der Lärmaktionsplan, 3. Runde ist hier abrufbar:
Ansprechpartner:
Verena Vieg
Stadtplanung und Umwelt
Telefon: 02195/606-164
E-Mail: verena.vieg@radevormwald.de
Weitere Informationen zum Thema Umgebungslärm sowie aktuelle Lärmkarten stehen auch auf der Internetseite http://www.umgebungslaerm.nrw.de/ des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.