Einzelhandelskonzept

Das Einzelhandelskonzept der Stadt Radevormwald dient als fundierte Bewertungsgrundlage für die Steuerung von Einzelhandelsvorhaben. Es erleichtert Stadtverwaltung und Politik frühzeitig mögliche Auswirkungen einzelner Standortentscheidungen auf die Versorgungsstrukturen im Stadtgebiet einzuschätzen. Das Konzept bildet somit eine Orientierungshilfe für sachgerechte Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit einzelhandelsspezifischen Fragestellungen der Stadtentwicklung und trägt zu einer Planungs- und Investitionssicherheit bei. Auch bieten die Inhalte des Einzelhandelskonzeptes eine bedeutende Argumentations- und Begründungshilfe im Rahmen der bauleitplanerischen Umsetzung zur Einzelhandelssteuerung.

Vor dem Hintergrund von Veränderungen der Radevormwalder Einzelhandelslandschaft, dem Strukturwandel im Einzelhandel sowie Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung und rechtlicher Rahmenbedingungen auf Bundes- (BauGB-Novellen) wie auf Landes- oder Regionalebene (LEP NRW, Regionalplan) wurde das Einzelhandelskonzept der Stadt Radevormwald nach seiner Aufstellung im Jahre 2007 und einer ersten Fortschreibung im Jahre 2011 zum zweiten Mal fortgeschrieben. Es handelt sich bei dem von dem Rat der Stadt im Juni 2021 beschlossenen Einzelhandelskonzept um ein städtebauliches Konzept i.S.v. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und ist hier abrufbar:

Einzelhandelskonzept

Ansprechpartner:

Verena Vieg
Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt
Telefon: 02195/606-164
E-Mail: verena.vieg@radevormwald.de

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