Bauleitplanung

Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der aktuellen öffentlichen Auslegungen der Bauleitpläne (Änderungen des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanentwürfe) sowie die zugehörigen ausliegenden Unterlagen.

Änderungen des Flächennutzungsplanes (FNP)

Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das ganze Gebiet einer Gemeinde dar. Die Inhalte des FNP richten sich nach § 5 des Baugesetzbuches (BauGB).

Aktuelle Änderungsverfahren – frühzeitige Beteiligung

Aktuelle Änderungsverfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB:

derzeit keine Bekanntmachungen

Aktuelle Änderungsverfahren

Aktuelle Änderungsverfahren für Teilbereiche des FNP´s zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB:

derzeit keine Änderungsverfahren

Aktuelle Bekanntmachungen der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Bezirksregierung

Nach § 6 BauGB bedarf der Flächennutzungsplan bzw. dessen Änderung der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Diese Genehmigung ist ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

derzeit keine Bekanntmachungen

Bebauungsplanung (B-Plan)

Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und  beschränkt sich auf einen räumlich eng begrenzten Teil des Gemeindegebiets. Seine Festsetzungen regeln verbindlich die Art und Weise, wie die im Planbereich gelegenen Grundstücke genutzt werden können. Die Inhalte eines Bebauungsplans richten sich nach den Vorschriften des § 9 des Baugesetzbuches (BauGB).

Aktuelle Aufstellungs- und Änderungsverfahren – frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 113 – Gewerbegebiet Röntgenstraße / B229 –

Aktuelle Aufstellungs- und Änderungsverfahren

Aktuelle Aufstellungs- oder Änderungsverfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB:

derzeit keine Bekanntmachungen

Aktuelle Bekanntmachungen des Beschlusses von Bebauungsplänen als Satzung

Nach § 10 BauGB beschließt die Gemeinde die Bebauungspläne als Satzung. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

derzeit keine Bekanntmachungen

Aktuelle Bekanntmachung der Aufhebung von Bebauungsplänen bzw. der Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen

derzeit keine Bekanntmachungen

Rechtskräftige Bebauungspläne ab Mai 2017

Bebauungsplan Nr. 17, 4. Änderung – Nordstadt I, Lupenraum Nord

Bebauungsplan Nr. 34; Dahlerau Siedlungsweg, 3. Änderung, rechtskräftig seit 16.07.2020

Bebauungsplan Nr. 88, 1. Änderung – ev. Jugendbildungsstätte, Telegrafenstraße, rechtskräftig seit 12.10.2021

Bebauungsplan Nr. 108 „Wohngebiet Karthausen, Bauabschnitt 1

Rechtskräftige Flächennutzungsplanänderungen ab Mai 2017

48. Änderung des Flächennutzungsplanes – Flächen westlich und östlich Margaretenstraße –

43. Änderung des Flächennutzungsplanes – Wohngebiet Karthausen –

_______________________________________________

Die Bebauungspläne und der Flächennutzungsplan liegen im Original für jeden zur Einsicht bei der Stadt Radevormwald, Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt, Hohenfuhrstr. 13, 42477 Radevormwald bereit.

Alle rechtskräftigen Bebauungspläne – auch solche, für die das Verfahren vor dem 13.05.2017 förmlich eingeleitet wurde – stehen im Geoportal RaumInformationOberberg als PDF-Datei zur Verfügung. Mit dem Link https://rio.obk.de / RIO – Planen, Bauen, Umwelt  gelangen Sie zum Portal, dort werden (durch Setzen eines Hakens bei „Bebauungspläne“ – linke Bildschirmseite) die Bebauungspläne als Umringe angezeigt. Mit dem Info-Button (über dem Kartenteil) klicken Sie in den entsprechenden Umring und gelangen so zur gewünschten PDF-Datei. Die Darstellung des Flächennutzungsplans erhalten Sie durch Setzen eines Hakens bei „Flächennutzungsplanung)

Für eine intensive Beratung empfiehlt sich, mit den MitarbeiterInnen des Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamts einen Termin zu vereinbaren.

Scroll to Top