Windenergie

Mit dem Wind-an-Land-Gesetz des Bundes soll der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt werden, um die Ziele der CO2 Neutralität bis 2045 zu erreichen. Nordrhein Westfalen muss ein Flächenziel von 1,8 % der Landesfläche für Windenergie bis ins Jahr 2032 ausweisen. Das Land NRW ist bestrebt das Flächenziel früher zu erreichen, um eine Vorreiterrolle beim Ausbau der erneuerbaren Energien einzunehmen. Als zuständige Regionalplanungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln dafür zuständig 2,13 % der Fläche in ihrem Gebiet auszuweisen. Hierzu befindet sich aktuell der Teilflächenplan Erneuerbare Energien in der Aufstellung. 

Bei der Gemarkung „Im Schlesiepen“ in der Nähe zur Ortschaft Hönde wird ein entsprechender Windenergiestandort auf Radevormwalder Stadtgebiet ausgewiesen.

Die Stadt strebt als Kommune im Rahmen eines Flächenpoolings einen Dialogprozess mit den Flächeneigentümern an, um nach Möglichkeit die Interessen der Eigentümer gebündelt in einem späteren Planungsprozess wahrzunehmen. Die geplanten Eigentümerversammlungen sollen klären, ob sich ausreichend Flächen für den Betrieb von zwei Windenergieanlagen finden lassen. Mit einer gemeinsamen Vorgehensweise sollen die wirtschaftlichen Interessen der Eigentümer vertreten, regionale Belange im Vordergrund stehen und die Wertschöpfung durch den Betrieb der Anlagen innerhalb der Stadt verbleiben. Der Prozess wird begleitet von den Beratungsbüros ifok und endura kommunal.

Weitere Informationen werden auf einer eigenen Website bereitgestellt, so dass alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten sich über das Verfahren des Flächenpoolings zu informieren.

 

https://www.endura-projekte.de/fp-radevormwald/