Unter der Rufnummer 02195 932177 werden die Hilfegesuche ab sofort von montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr gesammelt. Entweder kann die gewünschte Information sofort gegeben werden oder das Ergebnis wird dem Anrufer später per Anruf übermittelt.

Geschaltet wird montags von 10 bis 13 Uhr auch eine Hotline (02195 606155), unter der die Möglichkeit besteht, „einfach mal zu reden, wenn einem  die Decke auf den Kopf fällt“.

Helfer, die die Stadt und die angeschlossenen Vereine bei ihren Bemühungen ehrenamtlich unterstützen wollen, werden gebeten, sich unter 02195 606119 bei Sozialamtsleiter Volker Grossmann (E-Mail volker.grossmann@radevormwald.de) zu melden.

Einkaufen im Stadtgebiet

Rufnummer 02195 – 9277364 oder Email hilfsboerse@aktiv55plus.de, Angebot der Rader Hilfsbörse in Verbindung mit dem DRK Radevormwald und der Lutherischen Kirchengemeinde

(auf dem Anrufbeantworter den Namen und die Telefonnummer hinterlassen; es erfolgt ein Rückruf)

Einkaufen in den Wupperorten

Der Jugendtreff “Life” organisiert mit den Partnern im Projekt “wir-im-quartier” einen Unterstützungsdienst für ältere, kranke und behinderte Menschen, die derzeit nicht selber einkaufen oder Rezepte und Medikamente abholen können. Auch das “Gassi gehen mit dem Hund” wird unterstützt. Unter der Hotline Tel. 02191/5929540 kann in der Zeit von 10 bis 15 Uhr (Montag bis Freitag) um Unterstützung nachgefragt werden.

bei finanziellen Nöten

Rufnummer 02195 – 92774-0, Jobcenter in Radevormwald

Wohngeld / Lastenausgleich

Rufnummer 02195 – 606-256 oder 606-254, Stadt Radevormwald

Wohngeldrechner und Onlineantrag

über die Homepage der Stadt Radevormwald

-> Bürgerinformationssystem -> Ihr Anliegen -> Wohngeld

Bürgerinformationssystem

bei familiären Problemen

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wird von Montag bis Freitag in der Zeit von 11 bis 17 Uhr eine Telefon-Hotline unter 02195 932 174 geschaltet. Zusätzlich ist diese Hotline auch über Instagram (#jugiradevormwald), über Skype (Jugendräume Bürgerhaus) oder WhatsApp (0157 – 33 13 27 75) erreichbar.

Angesprochen werden können Probleme in der Familie oder persönliche Probleme. Geholfen wird auch bei der Anfertigung von Bewerbungen für Ausbildungsplätze.

Für Eltern

Eltern können sich vertrauensvoll unter Tel. 02195 672 458 Beratung und Unterstützung holen. Die Elternhotline ist von Montag bis Freitag, jeweils von 9 bis 15 Uhr, besetzt und ist auch über facebook (Elternberatung-in-Coronazeiten-Rade) erreichbar.

Das Jugendamt geht davon aus, dass das durch die Pandemie verursachte „engere Zusammenrücken“ nicht immer spannungsfrei ablaufen kann. Daher können sich Eltern mit ihren Sorgen und Nöten, bei Konflikten in der Familie und speziellen Erziehungsfragen dorthin wenden und sich Rat holen.

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Tel. 08000-116 016   Rund um die Uhr erreichbar

Hilfen für Vereine

Sonderprogramm Heimat 2020

Von der Corona-Pandemie betroffene Vereine können einen Zuschuss bis zu 15.000 Euro erhalten.

Ab 15. Juli wird es für Vereine eine Möglichkeit geben, finanzielle Einbußen, die durch Corona verursacht wurden, auszugleichen. Alle Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/sonderprogramm-heimat-tradition-und-brauchtum.

Hilfen für Selbstständige

Finanzielle Soforthilfe des Bundes (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten

Das Land Nordrhein-Westfalen wird diese Corona-Soforthilfen schnellstmöglich an die Unternehmen weiterreichen. Darüber hinaus plant die Landesregierung das Sofortprogramm des Bundes aufzustocken und zusätzlich Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro zahlen. Eine entsprechende Vorlage werden Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper dem Kabinett am Donnerstag vorstellen.

siehe unter https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

Voraussetzung hierfür ist, dass Selbständige glaubhaft machen können, dass ihr Gewerbe bis März 2020 solvent gewesen ist und der nun eingetretene Schaden durch Corona verursacht.

Es soll über die oben genannten Punkte hinaus noch „unproblematische“ Kredite der KfW geben. Des Weiteren sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

Bürgschaften:

In Nordrhein-Westfalen stehen die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) bereit, um Kredite zu besichern. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.

Steuerstundungen:

Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitestgehend aus. Für Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung.

Entschädigungen für Quarantäne:

Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot, z.B. Quarantäne, ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe beantragen.