Die Stadtverwaltung weist Hauseigentümer und Handwerker in Radevormwald auf eine Informationsveranstaltung der Verbraucherzentrale hin: Mit Beginn des neuen Jahres greift in NRW die Solarpflicht bei der Sanierung von Bestandsdächern. Hauseigentümer die eine neue Dacheindeckung vorsehen, müssen eine Photovoltaikanlage installieren. 

Zuständig für die Prüfung zur Einhaltung der Umsetzung ist die Bauaufsicht der Stadt Radevormwald. Für Neubauten greift diese Pflicht schon seit 2025. Nichtwohngebäude und städtische Gebäude betrifft die Solarpflicht mittlerweile seit 2024.

Was die Solarpflicht ganz konkret bedeutet, erklären die Experten der Verbraucherzentrale am Montag, den 26. Januar 2026, zwischen 16-17 Uhr. Anhand von Praxisbeispielen wird gezeigt, wie die Dachsanierung sinnvoll mit der Installation einer PV-Anlage kombiniert werden kann. Es wird auch erklärt, warum eine sogenanntes Balkonkraftwerk auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben nicht ausreichend ist.  Interessierte finden alle weiteren Informationen und die Zugangsdaten auf der Seite der Verbraucherzentrale.  https://www.verbraucherzentrale.nrw/energie/solarpflicht-bei-dachsanierungen-in-nrw-was-kommt-auf-eigentuemerinnen-zu-energie-kompakt-114027