Die Stichwahl findet am Sonntag, den 28. September 2025 statt.

Dann wird erneut abgestimmt über den Landrat für den Oberbergischen Kreis und den Bürgermeister in Radevormwald.

Stichwahl zur Kommunalwahl 2025 – Wie beantrage ich meine Briefwahlunterlagen?

Sie möchten Ihre Stimme bei der Stichwahl abgeben, können dies aber nicht im Wahlraum tun? Dann können Sie per Briefwahl wählen, auch vor dem Wahltag. Dazu müssen Sie Briefwahlunterlagen beantragen.

Der bequemste Weg für Sie ist der Online-Briefwahlantrag.

Seit dem 15. September 2025 ist dies über folgenden Link möglich:

Online-Briefwahlantrag

oder über das Serviceportal

Zusätzlich finden Sie einen QR-Code zum Online-Briefwahlantrag auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Diese wurde bereits vor der Hauptwahl versendet. Ein Nachdruck/ Nachversandt der Wahlbenachrichtigungen ist nicht mehr möglich.

Alternativ können Sie die Unterlagen auch per formlosen Brief oder per E-Mail beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:

Bitte senden Sie Ihren Antrag an:

Stadt Radevormwald – Wahlamt

Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald

E-Mail an: wahlamt@radevormwald.de

Briefwahl direkt im Briefwahlbüro möglich

Das Briefwahlbüro öffnet ab dem 18. September 2025, 14 Uhr und befindet sich im Servicebüro des Rathauses, Eingang Hohenfuhrparkplatz, Hohenfuhrstr. 13.

Bis wann kann ich einen Briefwahlantrag stellen? 

Ihr Antrag auf Briefwahl muss spätestens am 26. September 2025, 15 Uhr bei uns eingehen. 

Ab wann werden die Briefwahlunterlagen verschickt?

Der Versand der Unterlagen kann voraussichtlich frühestens am 19. September 2025 beginnen. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Unterlagen in den meisten Fällen erst ab dem 22. September 2025 bei Ihnen eingehen.

Wann müssen meine Briefwahlunterlagen beim Wahlamt sein? 

Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, 28. September 2025, 16 Uhr, bei uns eingehen. Berücksichtigen Sie bitte die Postlaufzeiten. Der Rückversand Ihres Wahlbriefs ist innerhalb Deutschlands mit der Deutschen Post für Sie portofrei. Wenn Sie Ihren Wahlbrief aus dem Ausland versenden, müssen Sie das Porto selbst zahlen.

Die Verantwortung für den rechtzeitigen Zugang der ausgefüllten Briefwahlunterlagen liegt bei Ihnen als Briefwähler*in!