Positive Bilanz zur Förderung von Steckersolaranlagen und Dachbegrünung

Die bereitgestellten Fördermittel für Steckersolaranlagen und Dachbegrünung
sind größtenteils in 2023 abgerufen worden.

Wer sich im vergangenen Jahr auf Fördermittel bei der Stadt beworben hat, konnte sich in der Regel über eine Zuwendung freuen. Bei dem Förderprogramm für Steckersolaranlagen standen in 2023 Fördermittel in Höhe von 15.000 Euro zur Verfügung. Mit dieser Impulsförderung wurde das Ziel der Verwaltung ausgegeben, kleine Solaranlagen bis 600 Wechselrichterleistung für die Hausfassade, das Garagendach oder den Balkon zu fördern. Diese Anlagen haben im Vergleich zu den größeren Anlagen auf Dächern den Vorteil, dass sie ohne größere Probleme direkt an einer Steckdose angeschlossen werden können und der Strom fast vollständig im Haushalt verbraucht wird. Die pauschale Förderung von 150 Euro ist bis zum Jahresende an rund 60 Personen ausgezahlt worden, bei 82 gestellten Anträgen.
Dabei wurde dies am Ende von der anstehenden bundesgesetzlichen Änderung beeinflusst, bei der die maximale Leistung des Wechselrichters auf 800 Watt heraufgesetzt und das Anmeldeverfahren zum 1. Januar 2024 vereinfacht wurde. „Insgesamt ergibt sich ein sehr positives Bild, da die Förderung motivierend auf Hausgemeinschaften und Familien gewirkt hat. Beziehungsweise haben Hauseigentümer die Möglichkeit genutzt, den Einstieg in das Thema zu wagen“, so der städtische Klimaschutzmanager Niklas Lajewski. Da es sich um eine Impulsförderung gehandelt hat und die Anschaffungskosten nochmal deutlich gesunken sind, wird von Seiten der Verwaltung davon abgesehen, die Förderung in 2024 neu aufzulegen.

Zusätzlich fördert die Stadt seit 2021 die Dachbegrünung bei Bürgerinnen und Bürgern, wenn dies auf einem bestehenden Gebäude erfolgt und nicht Bestandteil des Bebauungsplanes ist. Damit wird verstärkt das Ziel verfolgt, die Klimaanpassung als eine der wesentlichen Herausforderungen durch Wetterextreme mit zu berücksichtigen. Im Neubaugebiet Karthausen sind deshalb auf allen Flachdächern bis 15 Grad Neigung Dachbegrünungen durch den Bebauungsplan vorgeschrieben. Die Verwaltung selbst hat jüngst Fördermittel vom Land NRW in Anspruch genommen und rund 580 Quadratmeter auf dem Bürgerhaus extensiv begrünt.

Im städtischen Haushalt standen für 2023 Fördermittel in Höhe von 15.000 Euro zur Verfügung. Insgesamt konnten vier bewilligte Anträge umgesetzt werden, so dass 145 Quadratmeter extensive Dachbegrünung auf bestehenden Objekten im Stadtgebiet realisiert wurden. Gefördert wurde die Maßnahme mit 50 Prozent der Kosten.