Die Bundesregierung fördert die private Ladeinfrastruktur bei Mehrparteienhäusern und Garagenkomplexen. Zusätzlich wird die Schnellladeinfrastruktur in Unternehmen gefördert werden.
Aktuell kommt es zur Umstellung bei Förderungen für Ladeinfrastruktur. Mit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie für das Laden im Mehrparteienhäusern startet das Bundesförderprogramm für private Ladeinfrastruktur in Wohnanlagen. Seit dem 15. April können Zuschüsse von bis zu 2.000 Euro für die Installation von Wallboxen und Ladepunkten gestellt werden.
Damit pausiert vorerst die Landesförderung progres.nrw – Emissionsarme Mobilität. Das Land bezeichnet die bisherige Förderung als großen Erfolg: „Für die Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen wurden seit Mitte Februar mehr als 2,1 Millionen Euro für rund 2.100 Ladepunkte beantragt. Für den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Nutzfahrzeuge wurden rund 4,8 Millionen Euro für 170 LKW-Ladepunkte beantragt“, heißt es in einer Mitteilung des Landes.
Eine Neuerung wird es mit der neuen Förderung geben und zwar können Förderanträge bereits gestellt werden, bevor die Eigentümergemeinschaft den erforderlichen Beschluss über die Installation gefasst hat. Der Beschluss kann anschließend nach einem positiven Zuwendungsbescheid innerhalb von sechs Monaten nachgereicht werden. Die Anpassung kommt den Wohnungseigentümergemeinschaften zu Gute, bei denen von der Planung bis zur abschließenden Beschlussfassung mehrere Monate vergehen. Förderfähig sind die Anschaffung und Errichtung privater Ladeinfrastruktur einschließlich der technischen Ausrüstung zur Elektrifizierung von Stellplätzen. Anträge können bis zum 10. November 2026 eingereicht werden. Vorgesehen sind feste Zuschussbeträge für Elektrostellplätze: bis zu 1.300 Euro ohne installierte Wallbox, bis zu 1.500 Euro mit Wallbox und bis zu 2.000 Euro pro Ladepunkt für bidirektionales Laden.
Gewerbliche Unternehmen mit Interesse an der Schnellladeinfrastruktur können im zweiten Quartal mit einer Förderung rechnen. Das Land NRW regt dazu an die Zeit für planerische Maßnahmen zu nutzen: „Dazu zählen insbesondere die Ermittlung der benötigten Ladeleistung, die Prüfung der vorhandenen Netzanschlussleistung sowie ggf. die Einreichung eines Netzanschlussbegehren beim Netzanbieter. Darüber hinaus können Unternehmen bereits überlegen, ob die Ladeinfrastruktur nur für Zulieferer und Partnerbetriebe oder auch öffentlich zur Verfügung stehen soll.“
Lokale Ansprechpartner:
Bei Interesse besteht die Möglichkeit sich mit den lokalen Stadtwerken auszutauschen und auch Angebote einzuholen.
Für Fragen stehen hier als Ansprechpartner Herr Udo Knopp von den Stadtwerken (Tel.: 02195/9131-35, vertrieb@s-w-r.de) und Niklas Lajewski als Klimaschutzmanager (02195/606-432, niklas.lajewski@radevormwald.de) zur Verfügung.