Mit Blick auf die bevorstehende Winterzeit möchte die Stadt Radevormwald alle Bürgerinnen und Bürger an ihre Räum- und Streupflicht erinnern: Glatte Wege stellen vor allem für Kinder, ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität ein hohes Risiko dar. Damit alle sicher durch die kalte Jahreszeit kommen, bitten wir Sie, Ihrer Verantwortung nachzukommen und Gehwege rechtzeitig von Schnee und Eis zu befreien.
Wir weisen Sie darauf hin, dass nach derzeit geltender Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Radevormwald erkennbare Gehwege auf einer für den Fußgänger erforderlichen Breite (mindestens 100 cm) von Schnee freizuhalten sind. In den wohnumfeldverbesserten Bereichen der Stadt ist auf den nicht erkennbaren Gehwegen ein Streifen von 150 cm Breite (zwischen Grundstücksgrenze / Hausfront und Fahrbahn) von Schnee freizuhalten.
Bei Eis- oder Schneeglätte sind die Gehwege mit abstumpfenden Mitteln zu streuen. Die Verwendung von Streusalz ist ausnahmsweise nur gestattet bei einsetzendem Eisregen, auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und –abgängen, Gefälle- oder Steigungsstrecken oder ähnlichen Gefahrenstellen.
Die Räum- und Streupflicht ist zeitlich wie folgt geregelt:
In der Zeit von 07:30 Uhr bis 20:00 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr sind gefallener Schnee oder entstandene Glätte werktags bis 07:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.