Corona-Schutzverordnung in NRW ist ausgelaufen

Die Corona-Schutzverordnung in NRW ist nicht verlängert worden. Seit dem 1. März 2023 gelten in NRW nur noch wenige Einschränkungen. Es gilt lediglich eine FFP2-Maskenpflicht für Besucher und Patienten in Krankenhäusern, Besucher in Pflegeheimen, Patienten von Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen bis zum 7. April. Vor diesem Hintergrund wird die Informationsseite „Corona“ auf der städtischen Homepage der Stadt Radevormwald gelöscht, weil zum derzeitigen Zeitpunkt über keine Schutzverordnungen etc. informiert werden muss.

Informationen zum Thema Corona erhalten Sie u.a. auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: Informationen zum Coronavirus in Nordrhein-Westfalen | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)

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