Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 109 – Wohngebiet Karthausen, Bauabschnitt 2 – wurde nach dem ersten Beteiligungsschritt überarbeitet. Der Bebauungsplanentwurf mit allen dazu gehörenden Unterlagen ist nun gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet veröffentlicht. Ziel des Bebauungsplans Nr. 109 ist es, Planrecht für eine Wohnbebauung zu schaffen.

Quelle: Stadt Radevormwald
Ebenso gehen die folgenden Bebauungspläne in die zweite Beteiligungsrunde:
- Bebauungsplan Nr. 32, 1. Änderung; „Nord-Schule“
- Bebauungsplan Nr. 38B, 1. Änderung; Gebiet Südstadt (westlicher Teil)
- Bebauungsplan Nr. 46, 2. Änderung; „An der Eick-Bahnhofstraße“
- Bebauungsplan Nr. 50, 3. Änderung – „Am Kollenberg“
Die Bebauungspläne sollen geändert werden, um die bisher strengen Regelungen für Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Flächen zu lockern. Ziel ist es, beispielsweise Gartenhäuser außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu ermöglichen und die textlichen Festsetzungen an moderne Lebensverhältnisse anzupassen.
Sie haben die Möglichkeit, sich die Unterlagen zu den Bebauungsplanentwürfen anzusehen und bis zum 5. September 2025 Stellungnahmen abzugeben.
Die entsprechenden öffentlichen Bekanntmachungen und die Unterlagen zu den Bebauungsplanentwürfen finden Sie hier: