Die Kreissparkasse Köln (KSK) hat für das Geschäftsjahr 2023 und 2024 eine Gewinnausschüttung an die Stadt Radevormwald ausgezahlt, die für gemeinwohlorientierte Aufgaben oder gemeinnützige Zwecke zu verwenden sind.
Entsprechende Anträge auf Förderungen der o. g. Aufgaben/Zwecke können von Vereinen und Institutionen bis zum 31.12.2025 an die
Stadt Radevormwald
Amt für Jugend, Schulen, Kultur und Sport
Herr Jürgen Funke
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
E-Mail: juergen.funke@radevormwald.de
gerichtet werden.
Für den Antrag sollten die Antragsteller das beigelegte Formular nutzen.
Der Förderaufruf richtet sich an alle gemeinnützigen Organisationen, Vereine und Initiativen in Radevormwald.
Verteilungskriterien
Folgende Verteilungskriterien sind zu beachten:
- Die Tätigkeit des Antragstellers muss sich unmittelbar auf die Stadt Radevormwald auswirken.
- Der Gewinnausschüttung ist zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden und damit auf die Förderung des kommunalen, bürgerschaftlichen und trägerschaftlichen Engagements insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie Umwelt beschränkt.
- Dem Antrag sind Kostenvoranschläge und der beabsichtigte Verwendungszweck beizufügen. Die zweckentsprechende Verwendung der gezahlten Förderung ist schriftlich nachzuweisen. Nicht verausgabte Fördergelder sind unaufgefordert zurückzuzahlen.
- Es ist zu berücksichtigen, dass durch andere Fördermaßnahmen keine Überfinanzierung (Förderung mehr als 100 % der entstandenen Kosten) erfolgen darf.
Die Entscheidung über die Gewinnverteilung trifft die Ausschüttungskommission aus Verwaltung und Politik. Nach Entscheidung über die Verwendung der Gewinnausschüttung erhalten die Antragsteller eine entsprechende Mitteilung.
Die Richtlinie zur Gewinnausschüttung ist auf der Internetseite der Stadt Radevormwald unter:
einsehbar.