Die Kreissparkasse Köln (KSK) hat für das Geschäftsjahr 2023 und 2024 eine Gewinnausschüttung an die Stadt Radevormwald ausgezahlt, die für gemeinwohlorientierte Aufgaben oder gemeinnützige Zwecke zu verwenden sind.

Entsprechende Anträge auf Förderungen der o. g. Aufgaben/Zwecke können von Vereinen und Institutionen bis zum 31.12.2025 an die

Stadt Radevormwald
Amt für Jugend, Schulen, Kultur und Sport
Herr Jürgen Funke
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald

E-Mail: juergen.funke@radevormwald.de

gerichtet werden.

Für den Antrag sollten die Antragsteller das beigelegte Formular nutzen.

Der Förderaufruf richtet sich an alle gemeinnützigen Organisationen, Vereine und Initiativen in Radevormwald.

Verteilungskriterien

Folgende Verteilungskriterien sind zu beachten:

Die Entscheidung über die Gewinnverteilung trifft die Ausschüttungskommission aus Verwaltung und Politik. Nach Entscheidung über die Verwendung der Gewinnausschüttung erhalten die Antragsteller eine entsprechende Mitteilung.

Die Richtlinie zur Gewinnausschüttung ist auf der Internetseite der Stadt Radevormwald unter:                           

https://www.radevormwald.de/wp-content/uploads/2025/07/Richtlinie-der-Stadt-Radevormwald-zur-Verwendung-der-Gewinnausschuettung-der-Kreissparkasse-Koeln.pdf

einsehbar.