Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt und die Stadtverwaltung haben die Änderung mehrerer Bebauungspläne auf den Weg gebracht. Diese schließen bislang Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche gänzlich aus oder lassen diese nur ausnahmsweise zu. Da dies heutzutage nicht mehr den allgemeinen Wohnbedürfnissen breiter Bevölkerungsschichten entspricht, sollen diese Bebauungspläne geändert werden.
Hierdurch soll die Zulassung von Nebenanlagen wie z. B. Gartenhäusern außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ermöglicht werden. Bei den Änderungen der Bebauungspläne handelt es sich um Textbebauungspläne ohne weitere zeichnerische Festsetzungen. Die textlichen Festsetzungen werden insgesamt überarbeitet, um diese an heutige Lebensverhältnisse anzupassen. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Bebauungspläne:
- Bebauungsplan Nr. 32, 1. Änderung; „Nord-Schule“
- Bebauungsplan Nr. 38B, 1. Änderung; Gebiet Südstadt (westlicher Teil)
- Bebauungsplan Nr. 46, 2. Änderung; „An der Eick-Bahnhofstraße“
- Bebauungsplan Nr. 50, 3. Änderung – „Am Kollenberg“
Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit können die Bürger sich nun über den geplanten Änderungen informieren und eine Stellungnahme abgeben. Die entsprechenden öffentlichen Bekanntmachungen und die Unterlagen zu den Bebauungsplanänderungen finden Sie hier:
https://www.radevormwald.de/bauleitplanung/
