14.01.2022: Informationen zum Führerscheinumtausch

Der Oberbergische Kreis weist erneut auf die für den laufenden Führerscheinumtausch maßgeblichen Regelungen hin.

Nach einer EU-Richtlinie müssen bis zum 19. Januar 2033 alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine in das aktuelle Führerscheindokument mit Befristungsdatum umgetauscht werden. Das gilt für alle Papierführerscheine (grau oder rosa) und außerdem für Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind. Wann der bisherige Führerschein umgetauscht werden muss, kann den nachfolgenden Grafiken entnommen und auf www.obk.de/eu-fuehrerschein nachgelesen werden.

Fuehrerscheinumtausch Obk Lappen
Führerscheinumtausch Obk Lappen
Fuehrerscheinumtausch Obk Karte
Führerscheinumtausch Obk Karte

Für den Umtausch muss über termine.obk.de ein Termin in der Führerscheinstelle des Oberbergischen Kreises (Straßenverkehrsamt Gummersbach-Niederseßmar) vereinbart werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Morsbach, Nümbrecht, Radevormwald, Reichshof, Waldbröl, Wiehl, Wipperfürth und demnächst auch Marienheide können den Führerscheinumtausch auch in den Bürgerbüros des jeweiligen Wohnortes beantragen. Beim Führerschein-Umtausch muss eine Gebühr bis zu 38 € gezahlt werden.

Die Führerscheinstelle des Oberbergischen Kreises weist darauf hin, dass (wie in bundesweit allen Fahrerlaubnisbehörden) aufgrund des Pflichtumtauschs eine deutlich erhöhte Nachfrage nach Terminen besteht, sodass Termine zum Teil nur mehrere Wochen im Voraus zur Verfügung stehen.

Mehr Informationen zu diesem Thema erhält man in der aktuellen Pressemitteilung des Oberbergischen Kreises, zu finden auf www.obk.de/pressemitteilungen (Titel:“ 12.01.2022: Führerscheinumtausch“)
oder unter dem Direktlink https://bit.ly/34KamPG

Auf Grund des derzeit großen Andrangs bitten die Mitarbeiter/innen des Servicebüros Radevormwald darum, dass bis zum 19. Januar 2022 bitte nur die zwingend erforderlichen Führerscheinumtausche beantragt werden sollten – dies betrifft also die Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958.

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird außerdem empfohlen, online einen Termin beim Servicebüro zu vereinbaren.

Hier geht es zur Online-Terminvergabe.

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