13.09.2021: Die Wiederaufbauhilfe für Betroffene der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen startet / 12,3 Milliarden Euro stehen bereit

Förderrichtlinie für den Wiederaufbau veröffentlicht / Anträge können ab Freitag, 17. September 2021, gestellt werden

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Nur wenige Tage nach den Beschlüssen von Bundestag (7. September 2021) und Bundesrat (10. September 2021) für ein Aufbauhilfegesetz 2021 für die betroffenen Regionen der Starkregen- und Hochwasserka­tastrophe im Juli 2021 in Höhe von 30 Milliarden Euro können Be­troffene in Nordrhein-Westfalen Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Für den Wiederaufbau stehen in Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 bereit. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 13. September 2021 die dazugehörende Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht.

Ab Freitag, 17. September 2021, können Anträge für Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unter­nehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur und für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kom­munen eingereicht werden. Informationen und den Link zu den Online­anträgen finden Sie zeitnah unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleich­stellung: „Zig tausend Menschen und Unternehmen sowie die Städte und Gemeinden selbst sind massiv von der Starkregen- und Hochwas­serkatastrophe im Juli 2021 betroffen. In der Not stehen Bund, Länder und Kommunen zusammen: Alle Länder beteiligen sich an dem Auf­baufonds 2021, so dass gegenüber den Geschädigten finanzielle Leis­tungen aus Gründen der staatlichen Fürsorge zum Ausgleich oder zur Milderung von Schäden und Nachteilen gewährt werden können. Der Wiederaufbauwille in den betroffenen Regionen kann durch den Auf­baufonds 2021 umfassend unterstützt werden. Mein ausdrücklicher Dank gilt in diesem Zusammenhang auch noch einmal den überörtlichen Einsatzkräften von Bundeswehr und Technischem Hilfswerk, und unse­ren zahlreichen haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften aus den Feu­erwehren im gesamten Land, den anerkannten Hilfsorganisationen und dem vielfältigen privaten Einsatz, der den Wiederaufbau erst ermöglicht. Diese Solidarität ist unbezahlbar. Kommunen, Land und Bund packen an und bauen mit den Bürgerinnen und Bürgern wieder auf. Für Privat­haushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft kommt eine För­derung in Höhe von bis zu 80 Prozent in Betracht.“

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Durch die Hochwasser­katastrophe haben viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Selbständige eine starke Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Tä­tigkeit bis hin zur vollständigen Zerstörung ihrer Betriebsstätten erlitten. Nach den Soforthilfen und den Finanzierungshilfen starten wir nun mit den Aufbauhilfen: Sachschäden und auch Einkommenseinbußen wer­den regelmäßig mit bis zu 80 Prozent, in Härtefällen bis zu 100 Prozent kompensiert. Das digitale Antragsverfahren mit einer vorgeschalteten Beratung durch die Kammern ermöglicht eine zügige Bewilligung und Auszahlung der Mittel. So gibt die Landesregierung tausenden von Un­ternehmerinnen und Unternehmern Planungssicherheit und eröffnet den Betrieben mit ihren zehntausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive für die Zukunft.“

Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser: „Das Leid in den be­troffenen Regionen ist nach wie vor groß. Nach der Soforthilfe, die erste Nöte hat abfedern können, können wir Hochwasseropfern jetzt mit der Wiederaufbauhilfe zusätzliche Hilfe zukommen lassen. Diese Solidarität von Bund und Ländern ist enorm.“ Das Hochwasser hat auch zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen hart getroffen, auch die Forstwirtschaft und Fischerei. Betriebsgebäude, Geräten oder Ma­schinen wurden zerstört. Die Infrastruktur, Wege und Brücken wurden weggeschwemmt. Felder und Wälder waren überschwemmt, Dämme an Fischteichen sind gebrochen. Diese Schäden können jetzt ersetzt wer­den, in der Regel werden mindestens 80 Prozent der Schadensumme übernommen, teils bis zu 100 Prozent. „Wir streben an, dass bereits Ende dieser Woche, mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie, Anträge einge­reicht werden können. Die Antragsverfahren werden möglichst unbüro­kratisch laufen, ebenso die Prüfung und Auszahlung“, betonte Heinen-Esser. Beim Wiederaufbau sei es erforderlich, den präventiven Hoch­wasserschutz mitzudenken, in Teilen neu zu definieren. „Parallel zum Wiederaufbau müssen wir in der Aufarbeitung der Katastrophe die richti­gen Schlüsse ziehen, um derartiges Leid künftig zu verhindern oder zu­mindest bestmöglich abzumildern.“

Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zusätzlich das Service­telefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ für geschädigte Bürgerin­nen und Bürger sowie Unternehmen eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten ab dem 14. September 2021 grundsätzliche Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für den Wiederaufbau. Das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ ist montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Nummer 0211 / 4684-4994 erreichbar.

Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungs­wirtschaft

  • Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für denkmalpflegerischen Mehraufwand beträgt die Billigkeitsleistung bis zu 100 Prozent. Bei Mietausfällen bzw. der Verringerung von Mieteinahmen, die unmittelbar durch das Schadensereignis eingetreten sind, können Einkommenseinbußen geltend gemacht werden.
  • Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pau­schale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen bemisst. Einem Ein-Personen-Haushalt stehen 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaf­felt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, für Ehe­gatten oder Lebenspartner 8.500 Euro, für jede weitere dort ge­meldete Person 3.500 Euro).
  • Förderfähig sind bis zur Höhe des entstandenen Schadens u.a.:

1. die Kosten

  • zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden, an sonsti­gen baulichen Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit der pri­vaten Wohngebäude einschließlich Garagen und Stellplätze erforderlich sind,
  • zur Beseitigung von Schäden an Bachuferbefestigungen
  • sowie Maßnahmen zur Neuerrichtung oder zum Erwerb von gleichartigen Wohngebäuden als Ersatz für durch das Scha­denereignis zerstörte oder das nachweislich nicht mehr nutz­bare Wohngebäude – einschließlich der baulichen Sicherung – unter bestimmten Voraussetzungen auch an anderer Stelle (Ersatzvorhaben) sowie an untergeordneten Gewerberäumen in Gebäuden mit überwiegendem Wohnzweck,

2. die Kosten für anerkannte Maßnahmen des Denkmalschutzes,

3. die Kosten für die Erstellung bestimmter Gutachten und für Pla­nungsunterlagen,

4. die Kosten von Abriss- und Aufräumarbeiten, soweit sie im unmit­telbaren Zusammenhang stehen,

5. in begründeten Fällen auch Kosten für Modernisierungsmaßnah­men, soweit hierfür eine Rechtspflicht besteht oder sie unter den Voraussetzungen von § 3 Absatz 2 AufbhV 2021 zwingend erfor­derlich sind.

  • Anträge von Privathaushalten und Unternehmen der Wohnungs­wirtschaft können ab dem 17. September 2021 und bis zum 30. Juni 2023 über ein Online-Förderportal gestellt werden.
  • Das Online-Förderportal wird mit dem 17. September 2021 für die Eingabe von Online-Anträgen freigeschaltet. Den Link zum On­line-Förderportal finden Sie ab diesem Zeitpunkt auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstel­lung des Landes Nordrhein-Westfalen.
  • Weitere Informationen und Leitfäden zur Antragstellung finden Sie unter: https://www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wieder-aufbauen

Aufbauhilfen für Unternehmen

  • Den zügigen Wiederaufbau unterstützt die Landesregierung mit einem Bündel an Maßnahmen: Im ersten Schritt stellte das Land Soforthilfen in Höhe von 33 Millionen Euro für 6.600 Betriebsstät­ten bereit. Um Engpässe zu überbrücken und die Zahlungsfähig­keit zu sichern, bietet die NRW.BANK Unternehmenskredite ab 0,01 Prozent an. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Darlehen von bis zu 100.000 Euro mit einem zwanzigprozentigen Tilgungsverzicht.
  • Am 17. September 2021 starten die Aufbauhilfen: Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Ein­kommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Das Verfahren ist dreistufig:
  1. Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermittlung, soweit noch nicht vorliegend
  2. Unternehmen gehen zunächst auf die Kammern zu. Dort werden sie zur Antragstellung beraten und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge.
  3. Im Anschluss reichen sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.
  • Die Unternehmerinnen und Unternehmen können bereits vor Be­antragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen.

Aufbauhilfen für die Land- und Forstwirtshaft und ähnliche Be­triebe, für Fischerei und Aquakultur

Landwirtschaft:

  • Die Hochwasserhilfen umfassen Betriebsgebäude, landwirt­schaftliche Maschinen und Geräte sowie Einrichtungen und Tier­bestände.
  • Hilfen betragen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Härtefällen bis zu 100 Prozent.
  • Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 über den Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten gestellt werden.
  • Betroffene Betriebe haben die Möglichkeit, sich vorab bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer registrieren zu lassen. Sobald die Antragsformulare vorliegen, werden diese im Internet zur Verfügung gestellt und zusätzlich an die registrierten Betriebe versandt.

Forstwirtschaft:

  • Die Förderung beträgt in der Regel 80 Prozent der Kosten, in be­sonderen Härtefällen sind bis 100 Prozent möglich.
  • Eine Unterstützung über die Förderrichtlinie Wiederaufbau kön­nen Waldbesitzende erhalten, bei denen über 20 Prozent der forstwirtschaftlich genutzten Fläche betroffen sind. Sind weniger als 20 Prozent der Betriebsfläche betroffen, ist eine Förderung über die bestehende Extremwetterfolgen-Richtlinie möglich.
  • Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

Land- und forstwirtschaftliche Wege:

  • Um nach den Unwettern kurzfristige Maßnahmen zur Sicherung der Zugänglichkeit und Instandsetzung der Infrastruktur zu unter­stützen, hat das Land über den Landesbetrieb Wald und Holz 2,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
  • Förderanträge sind in der Regel von den betroffenen Gemeinden und Städten an die zuständige Bezirksregierung zu stellen. An­träge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden.

Aquakultur/Fischerei:  

  • Zu den Schadensmeldungen gehören unter anderem gebrochene Dämme an Fischteichen, Verlust an Fischen oder Schäden an Betriebseinrichtungen.
  • Der Fördersatz der Wiederaufbau-Hilfe liegt bei 80 Prozent, bei besonderen Härtefällen bis zu 100 Prozent.
  • Anträge können ab dem 17. September 2021 an die Landwirt­schaftskammer Nordrhein-Westfalen gerichtet werden.

Abfallentsorgung:

  • Das Hochwasser hat in den Überflutungsgebieten zu einem stark erhöhten Abfallaufkommen geführt. Allein die zusätzliche Menge Sperrmüll lag nach Schätzungen der betroffenen Kommunen bei weit über 200.000 Tonnen. Das Umweltministerium hat am 22. Juli 2021 die Koordinierungsstelle Abfallentsorgung eingerichtet. Diese unterstützt die Kommunen bei der Organisation der Entsorgung der durch das Hochwasser angefallenen Abfälle.
  • Über den Wiederaufbau-Fonds wird das Land Kommunen sowie Private und Unternehmen bei der Entsorgung von Abfällen finanziell unterstützen.
  • Förderanträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden.

Abwasser:

  • Kommunen, Wasserverbände und Industriebetriebe mit eigenen Abwasseranlagen erhalten auf Antrag eine Förderung in Höhe von bis zu 100 Prozent der Kosten zur Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie zum Wiederaufbau von Abwasseranlagen.
  • Förderanträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.land.nrw/wiederaufbauhilfe
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 8618-50.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Telefon 0211 8618-4338.
 

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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