Informationen aus der Sozialverwaltung

 

 
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem
Wohngeldproberechner des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen unter
ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie unter
zum Wohngeld zur Verfügung.