Informationen aus der Sozialverwaltung
- Informationen zu Hartz IV
- Informationen zum Wohngeld:
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem
Wohngeldproberechner des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen unter
ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie unter
http://www.mbv.nrw.de/bau/Wohnen/Wohngeld_neu/index.php weitere Informationen
zum Wohngeld zur Verfügung.