Lärmaktionsplan
B 229, Teilabschnitt Kölner Straße bis Bahnhofstraße
Das "Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" vom 24.06.2005 verpflichtet die Kommunen zur Erstellung strategischer Lärmkarten sowie darauf aufbauender Lärmaktionspläne einschließlich der Information der Öffentlichkeit. Die Richtlinie ist im Jahr 2005 in das Bundesimmissionsschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt worden.
Lärmaktionspläne sind (zunächst in einer ersten Stufe) in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr aufzustellen. Die Pflicht zur Erstellung von Lärmaktionsplänen ist an sog. Auslösewerte geknüpft, die als sehr hohe Belastung definiert werden. Sie liegen bei ≥ 70 db(A) über 24 Stunden bzw. ≥ 60 dB(A) für die Nachtzeit (22 Uhr - 6 Uhr). Eine sehr hohe Belastung liegt nach der Kartierung der Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in Radevormwald nur auf dem innerörtlichen Streckenabschnitt der B 229 zwischen den Einmündungen Kölner Straße und Bahnhofstraße in die B 229 vor.
Die Stadt Radevormwald hat auf Grundlage der Lärmkarten einen Lärmaktionsplan erarbeitet, der ein Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms festlegt. Der Lärmaktionsplan entfaltet keine direkte Rechtswirkung für die Bürgerinnen und Bürger bzw. die Eigentümerinnen und Eigentümer im Geltungsbereich.
Der Rat der Stadt Radevormwald hat in seiner Sitzung am 22.03.2011 den Lärmaktionsplan als Handlungskonzept bzw. planerische Grundlage zur Reduzierung und Vermeidung von Umgebungslärm beschlossen.
Der Lärmaktionsplan der Stadt Radevormwald ist hier abrufbar:
Lärmaktionsplan der Stadt Radevormwald
Ansprechpartner:
Elisabeth Böhmer
Fachbereich Stadtplanung und Umwelt
Telefon: 02195/606-188
E-Mail: elisabeth.boehmer@radevormwald.de
Tobias Stratmann
Fachbereich Stadtplanung und Umwelt
Telefon: 02195/606-165
E-Mail: tobias.stratmann@radevormwald.de